Wohnungserhebungsbogen - Onlineversion

Der Wohnungsantrag ist für ein Jahr gültig, bei Bedarf muss dieser jährlich verlängert werden!

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Antragsart
Geschlecht (optional)
Familienstand (optional)
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    Besitz von Immobilien im In- oder Ausland (optional)
    Derzeitige Wohnung - Zimmeranzahl (optional)
    Derzeitige Wohnung - Vermieter (optional)
    Gewünschte Wohungsgröße (optional)
    Mehrfachnennungen möglich
    Gewünschte Wohnungsart (optional)
    Mehrfachnennungen möglich
    Begründung für den Wohnungsbedarf (optional)

    Nachweis erforderlich: gerichtliches Schreiben oder sonstiges Schreiben

    Sonstiges: Nachweis erforderlich (optional)
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      Körperliche/gesundheitliche Einschränkungen (optional)

      Nachweis bitte Hochladen z.B. Pflegegeld-/Pensionsbescheid, Behindertenausweis, Feststellungsbescheid des Sozialministeriumsservice

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        Einverständniserklärung bzw. zur Kenntnisnahme

        Allgemeine Geschäftsbedingungen

        1. Jede Änderung meiner Verhältnisse habe ich sogleich dem Wohnungsamt zu melden. Insbesondere gilt dies für jede Adressänderung, Veränderung des Familienstandes oder anderweitiger Wohnverhältnisse.
        2. Falls auch mein(e) Ehegatte/-in oder Lebensgefährte/-in gesondert von mir um eine Wohnung ansucht, ist in diesem Ansuchen deutlich auf das bereits eingebrachte Ansuchen hinzuweisen.
        3. Ich gebe hiermit die ausdrückliche Zustimmung, dass diese Daten automationsunterstützt verarbeitet und die Benachrichtigungen des Gemeindeamtes mittels E-Mail übermittelt werden dürfen.
        4. Wissentlich unrichtig erteilte Angaben über die persönlichen sowie finanziellen Verhältnisse bzw. Verweigerung der Überprüfung der Angaben (Lokalaugenschein) haben zur Folge, dass WohnungswerberInnen 3 Jahre gesperrt werden.
        5. Alle vorgenannten Daten und eingebrachten Dokumente unterliegen der Amtsverschwiegenheit und dem Datenschutz. Mit Übermittlung Ihres Ansuchens um eine Wohnungszuweisung an die Stadtgemeinde Imst erklären Sie sich einverstanden, dass diese Daten von der Stadtgemeinde Imst zu diesem Zweck verarbeitet werden und an die Bauträger und das Amt der Tiroler Landesregierung weitergegeben werden dürfen bzw. zur Abklärung des Wohnbedarfes oder der jetzigen Wohnverhältnisse mit Ihrem derzeitigen Vermieter verwendet werden dürfen. Es ist mir/uns bekannt, dass diese Zustimmung zur Datenübermittlung schriftlich widerrufen werden kann. Weiteres erkläre ich mich einverstanden, dass die Stadtgemeinde Imst über das ZMR (Zentrales Melde Register) meine aktuellen und historischen Meldedaten abfragt und im obigen Sinne verarbeitet.
        Einverständniserklärung bzw. zur Kenntnisnahme

        Dieser Antrag wird ein Jahr evident gehalten. Vor Ablauf eines Jahres ist ein Folgeantrag zu stellen. Sollte kein Folgeantrag Wochen gestellt werden, wird der/die AntragstellerIn aus der Wohnungsliste von Amts wegen gestrichen.

        Voraussetzung für die Zuteilung einer Wohneinheit eines gemeinnützigen Wohnbauträgers:

        a) Hauptwohnsitz in Imst in den vergangenen 5 Jahren oder 15 Jahre gesamt mit Unterbrechungen oder

        b) Berufstätigkeit in Imst - seit mindestens 5 Jahren bei einem Imster Unternehmen beschäftigt

        Damit die Anmietung/der Kauf einer gemeinnützigen Wohnung erfolgen kann, müssen die Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Tirol erfüllt werden:

        a.) dafür dürfen Sie folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten (Zuzüglich Unterhaltszahlungen Kinderbetreuungsentgelt etc.):
        Haushaltsangehörige Einkommensgrenze netto pro Monat (Stand 1. September 2024)
        1 Person  € 3.800,00, 2 Personen  € 6.300,00, 3 Personen € 6.780,00, 4 Personen € 7.360,00, jede weitere Person  € 480,00 zusätzlich

        b.) und Sie dürfen keine Immobilien (egal ob in Tirol, einem anderen Bundesland oder im Ausland) besitzen bzw. müssen diese innerhalb von 6 Monaten nach Zuteilung verkauft werden.

        Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass bei Überschreitung der Wohnbauförderungsrichtlinien, die zugeteilte Wohnung nicht angemietet/gekauft werden kann.

        Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass bei Absage einer zugeteilten Wohnung ich/wir 1 Jahr für die Zuteilung einer Gemeindewohnung gesperrt bin/sind.

        Zur Kenntnis genommen
        Unterlagen zum Wohnungsantrag

        FOLGENDE UNTERLAGEN SIND IHREM ANTRAG BEIZULEGEN:

        • Versicherungsdatenauszug vom Antragsteller
        • Jahreslohnzettel und aktuelle Lohnzettel der letzten drei Monate oder Pensionsnachweis aller im zukünftigen Haushalt lebenden Personen
        • Kopie des Passes oder des Personalausweises aller im zukünftigen Haushalt lebenden Personen
        • Haushaltsbestätigung bei Bedarf (Verwaltungsabgabe € 2,10)
        • Grundbuchauszug aus dem In- oder Ausland
        • Eidesstattliche Erklärung

        UNVOLLSTÄNDIGE ANTRÄGE UND UNTERLAGEN KÖNNEN NICHT ENTGEGEN GENOMMEN WERDEN!

        Trenner

        Für Fragen und Informationen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Sozial- und Wohnungsreferats der Stadtgemeinde Imst gerne zur Verfügung.

        Datenschutz
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