Einverständniserklärung bzw. zur Kenntnisnahme
Dieser Antrag wird ein Jahr evident gehalten. Vor Ablauf eines Jahres ist ein Folgeantrag zu stellen. Sollte kein Folgeantrag Wochen gestellt werden, wird der/die AntragstellerIn aus der Wohnungsliste von Amts wegen gestrichen.
Voraussetzung für die Zuteilung einer Wohneinheit eines gemeinnützigen Wohnbauträgers:
a) Hauptwohnsitz in Imst in den vergangenen 5 Jahren oder 15 Jahre gesamt mit Unterbrechungen oder
b) Berufstätigkeit in Imst - seit mindestens 5 Jahren bei einem Imster Unternehmen beschäftigt
Damit die Anmietung/der Kauf einer gemeinnützigen Wohnung erfolgen kann, müssen die Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Tirol erfüllt werden:
a.) dafür dürfen Sie folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten (Zuzüglich Unterhaltszahlungen Kinderbetreuungsentgelt etc.):
Haushaltsangehörige Einkommensgrenze netto pro Monat (Stand 1. September 2024)
1 Person € 3.800,00, 2 Personen € 6.300,00, 3 Personen € 6.780,00, 4 Personen € 7.360,00, jede weitere Person € 480,00 zusätzlich
b.) und Sie dürfen keine Immobilien (egal ob in Tirol, einem anderen Bundesland oder im Ausland) besitzen bzw. müssen diese innerhalb von 6 Monaten nach Zuteilung verkauft werden.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass bei Überschreitung der Wohnbauförderungsrichtlinien, die zugeteilte Wohnung nicht angemietet/gekauft werden kann.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass bei Absage einer zugeteilten Wohnung ich/wir 1 Jahr für die Zuteilung einer Gemeindewohnung gesperrt bin/sind.