Hundesteuer

Zuständig

GR-Beschluss v. 18.12.2001, 10.12.2002, 14.12.2004, 29.11.2005, 12.12.2006

Die Hundesteuer für Hunde, die nicht als Wachhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerberbes gehalten werden, beträgt ab 01.01.2006:

Für den 1. Hund: € 86,00
Für jeden weiteren Hund € 172,00
Für Wachhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden € 45,00
Hundemarke € 2,90

Zuschuss
Alleinstehende Pensionisten mit Ausgleichszulage erhalten über Antrag einen Zuschuss von € 15,00 zur Hundesteuer.
Der Zuschuss wird nur für einen Hund gewährt.

Letzte Änderung dieser Seite: 18.09.2012

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