Verkehr in der Imster Innenstadt wird beruhigt

Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss die rechtliche Basis für eine Fußgängerzone geschaffen. Vorerst werden 2024 die Einbahnregelung (von Süden nach Norden) sowie eine temporäre Fußgängerzone in der Kramergasse und am Johannesplatz umgesetzt. Für die Installierung einer dauerhaften Fußgängerzone sollen die notwendigen baulichen Maßnahmen in Zukunft folgen. 


In der Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2023 wurde eine verkehrstechnische Entlastung für die Imster Innenstadt beschlossen. Ziel ist einerseits eine Reduktion des Durchzugverkehrs und anderseits die Schaffung einer besseren Aufenthaltsatmosphäre für die Besucher:innen und Kund:innen. Nach zahlreichen Diskussionen mit Einbeziehung der Wirtschaftstreibenden, engagierten Bürger:innen und Experten wurden Meinungen sowie Gutachten eingeholt. Schlussendlich wurde von der Stadtpolizei ein Modell für die Zukunft ausgearbeitet, um die Innenstadt Im Bereich Kramergasse und am Johannesplatz zu entlasten und gleichzeitig den Verkehr nicht unnötig auf die Nebenstraßen zu verlagern. Mit einem entsprechenden Verkehrsleitkonzept samt leicht verständlicher Beschilderung wird der aus der Innenstadt verbannte Verkehr bereits präventiv auf die Umfahrungsstrasse (B171/B189) bzw. die richtigen Straßenzüge geleitet, um keine zusätzlichen Belastungen für die Anrainer:innen der Wohngebiete zu generieren.

Einbahnregelung und temporäre Fußgängerzone

Das in einem längeren Prozess entwickelte Konzept soll für alle tragbar sein. Als erster Schritt soll ab 14. Februar 2024 (nach der Fasnacht) durch eine Einbahnregelung (von Süden nach Norden) der Verkehr durch die Kramergasse reduziert werden - ab Ende Mai 2024 gilt diese dann in diesem Bereich dauerhaft. Im Jänner 2024 gibt es aufgrund von Abbrucharbeiten in der Kramergasse eine einwöchige Totalsperre (in der Nacht und am Wochenende ist die Straße passierbar).

Zusätzlich werden bereits alle Maßnahmen getroffen, um eine dauerhafte Fußgängerzone in Zukunft zu etablieren. Unter anderem werden die dafür notwendigen Poller montiert sowie die Beschilderung installiert. Die Aktivierung der Fußgängerzone wird mit versenk- und fernsteuerbaren Pollern bei den Zufahrten geregelt. Die zeitliche Beschränkung der Fußgängerzone erstreckt sich von 10:00 Uhr vormittags bis 22:00 Uhr nachts.

Allerdings können nicht gleich alle baulichen Maßnahmen umgesetzt werden. Daher gelten vorerst die Einbahnregelung und eine temporäre Fußgängerzone im Bereich Kramergasse und am Johannesplatz – unter anderem bei diversen Veranstaltungen/Anlässen oder im Sommer. Durch die Gestaltung und Umsetzung einer temporären Fußgängerzone ist es ansässigen und zukünftigen Betrieben möglich, in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr die öffentlichen Verkehrsflächen, mit Ausnahme einer ca. 3 Meter breiten Durchfahrmöglichkeit, für ihr Geschäfts- oder Gastronomielokal zu nutzen. 

Radfahrer:innen sind von dem Fahrverbot in der Fußgängerzone und der Einbahnregelung ausgenommen. Daher besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Innenstadt mit Fahrrädern in beiden Richtungen zu nutzen. Dies ist ein weiterer Anreiz für Verkehrsteilnehmer:innen auf das Fahrrad bzw. E-Bike umzusteigen und somit die Umwelt und die Innenstadt zu entlasten.

Die Begegnungszone in ihrer bestehenden Form wird vom Sparkassenplatz über die Schuster- und Floriangasse, Kramergasse und den Johannesplatz beibehalten. Im Bereich der Kramergasse und am Johannesplatz gilt die Begegnungszone nur außerhalb der Zeiten der (temporären) Fußgängerzone, also von 22:00 bis 10:00 Uhr.

Rechtliche Basis für Fußgängerzone geschaffen

In der Gemeinderatssitzung wurden die dafür zwei notwendigen Beschlüsse für die definitive Einbahnregelung und die Fußgängerzone jeweils mehrheitlich gefasst (18 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme). Diese umfasst die Kramergasse (beginnend beim Objekt Kramergasse 4, Decorona) und den Johannesplatz bis unterhalb der Stadtwerke (Kreuzungsbereich Malchbachgasse). Die Zufahrt Malchbachgasse ist von der Einbahnregelung nicht betroffen. Die zeitliche Beschränkung der Einbahnstraße erstreckt sich über den Zeitraum von 24 Stunden täglich. 

Mit diesem Zukunftsbeschluss wurde die rechtliche Basis für eine Fußgängerzone und eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt geschaffen. Damit besteht auch für die Wirtschaftstreibenden sowie für die Umsetzung von geplanten privaten Bauprojekten in diesem Abschnitt eine Planungssicherheit. Die dauerhafte Installierung einer Fußgängerzone soll in naher Zukunft erfolgen. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sollen sukzessive umgesetzt werden.

Faktenbox: Einbahnregelung und temporäre Fußgängerzone

  • Ab 14. Februar bis Ende Mai 2024 gilt die Einbahnregelung aufgrund von Bautätigkeiten in der Kramergasse, ab Ende Mai gilt diese dann dauerhaft. Im Jänner 2024 gibt es aufgrund von Abbrucharbeiten eine einwöchige Totalsperre (in der Nacht und am Wochenende ist die Straße passierbar).
  • Einbahnregelung: Das Durchfahren der Kramergassse und des Johannesplatzes ist lediglich in der Zeit von 22:00 bis 10:00 Uhr von Süden kommend in Richtung Norden erlaubt. 
  • Für die temporäre Fußgängerzone in der Kramergasse und am Johannesplatz werden bei den Zufahrten versenkbare Poller montiert und das Beschilderungskonzept umgesetzt.
  • Die temporäre Fußgängerzone in der Kramergasse und am Johannesplatz gilt in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr – unter anderem bei Veranstaltungen, dem Imster Advent oder im Sommer (Sommer-FuZo).
  • Für Anrainer, die einen Abstellplatz für ihren PKW auf eigenem Grund besitzen, ist das Befahren der Fußgängerzone jederzeit möglich, jedoch ist die Einbahnregelung einzuhalten. Das betrifft die Objekte Rosengartlweg 2 bis 4, Johannesplatz 2, Mühlenweg 13 und Kramergasse 29 und 33.
  • Die Abholung und Zustellung von Waren aus den Gastronomie- und Gewerbetrieben ist nur außerhalb der Fußgängerzone (von 22:00 bis 10:00 Uhr) möglich.
  • Radfahrer:innen sind von dem Fahrverbot in der Fußgängerzone und der Einbahnregelung ausgenommen.
  • Die Begegnungszone in ihrer bestehenden Form wird vom Sparkassenplatz über die Schuster- und Floriangasse, Kramergasse und den Johannesplatz beibehalten. Im Bereich Kramergasse und am Johannesplatz gilt diese nur außerhalb der Fußgängerzone (22:00 bis 10:00 Uhr).
  • Die Vorbereitungen für die notwendigen Schritte für die Umsetzung einer dauerhaften Fußgängerzone laufen.

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